Bei Vermögensschäden steht traditionell die Frage im Vordergrund, ob bzw unter welchen Voraussetzungen Dritte ersatzberechtigt sind. Im Rahmen eines Schuldverhältnisses ist auch der Vermögensschaden auszugleichen. Für zahlreiche Berufsgruppen ist es geradezu charakteristisch, dass ausschließlich oder zumindest vornehmlich eine Schädigung des Vermögens in Betracht kommen kann. Bekannte Beispiele sind Steuerberater, Notare und Rechtsanwälte. Schwierige Fragen ergeben sich jedoch, wenn Dritte, also Personen, die nicht Partei des Schuldverhältnisses sind, einen Vermögensschaden erleiden.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.