Thema

Außenhaftung des gewerberechtlichen Geschäftsführers aufgrund Überschreitung der Gewerbeberechtigung?

Univ.-Ass. Dr. Julia Told

Eine Besprechung von 8 Ob 57/17s = Zak 2017/714, 417

Der gewerberechtliche Geschäftsführer hat sicherzustellen, dass die Grenzen der Gewerbeberechtigung nicht überschritten werden. Nach dem OGH dient dieses Gebot der Gefahrenabwehr und soll den von der Gewerbeausübung unmittelbar Betroffenen, idR also den einzelnen Kunden, vor Schäden schützen. Diese Entscheidung, die im Gegensatz zur bisherigen Rsp einen Rechtswidrigkeitszusammenhang bejaht, vermag nicht zu überzeugen.

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Artikel-Nr.
Zak 2018/423

25.07.2018
Heft 12/2018
Autor/in
Julia Told

Univ.-Prof. Mag. Dr. Julia Told ist Universitätsprofessorin für Wirtschaftsprivatrecht am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht der Universität Innsbruck.