Die Wohlverhaltensregeln der MiFID bzw des WAG sind an der Schnittstelle zwischen Aufsichtsrecht und Zivilrecht angesiedelt. Systematisch gehören sie dem Aufsichtsrecht an, ihre Wirkungen sind allerdings nicht auf dieses Rechtsgebiet beschränkt, sondern strahlen auch in das Zivilrecht aus. Der vorliegende Beitrag veranschaulicht anhand dreier Beispielfälle die praktischen Aspekte der wechselseitigen Beeinflussung von Aufsichtsrecht und Zivilrecht.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.
Priv.-Doz. Dr. Philipp Klausberger lehrt Römisches Privatrecht an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck und Romanistische Fundamente Europäischer Privatrechte an der Universität Wien. Seine Forschungsschwerpunkte aus dem Bereich des geltenden Rechts liegen im Sachen- und Schuldrecht; sie umfassen insbesondere das Bank- und Kapitalmarktrecht, das Verbraucherrecht sowie das Bereicherungsrecht.
RA Dr. Ernst Brandl, LL.M. (Chicago), M.B.A. (Harvard) ist Partner bei der auf Kapitalmarktrecht und öffentliches Wirtschaftsrecht spezialisierten Kanzlei Brandl & Talos Rechtsanwälte GmbH und vertritt ausschließlich Anbieter von Finanzdienstleistungen. Er ist ua Co-Herausgeber und Co-Autor eines Kommentars zum WAG 2007.