Thema

Auswirkungen einer Klagezurücknahme bei bloßem Mitverschuldenseinwand im Scheidungsverfahren

Univ.-Prof. Dr. Astrid Deixler-Hübner / Andrea Bahtijari

Bei einer Klagezurücknahme in einem Scheidungsverfahren wegen Verschuldens, in dem bloß ein Mitverschuldenseinwand erhoben worden ist, stellt sich die Frage nach einer etwaigen Präklusion der eingewendeten Verschuldensgründe. Der vorliegende Beitrag befasst sich mit der Problemstellung, ob eine Klagezurücknahme bei einem bloßen Mitverschuldenseinwand auch zur Präklusion der geltend gemachten Verschuldensgründe führt und welche Möglichkeiten für die beklagte Partei bestehen, diese durchzusetzen.

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Artikel-Nr.
Zak 2020/373

16.07.2020
Heft 12/2020
Autor/in
Astrid Deixler-Hübner
Univ.-Prof- Dr. Astrid Deixler-Hübner lehrt an den Universitäten Wien und Krems. Ihre Lehr- und Forschungsschwerpunkte gelten dem Zivilverfahrensrecht und dem Familienrecht. Sie ist (Mit-)Herausgeberin von Kommentaren und Sammelbänden und Verfasserin zahlreicher anderer Publikationen zum Zivilverfahrens- und Familienrecht, anerkannte Vortragende im In- und Ausland und wurde bei Gesetzesänderungen bereits mehrfach als beratende Expertin beigezogen.
Andrea Bahtijari

Andrea Bahtijari ist seit Oktober 2015 Studentin der Rechtswissenschaften an der Johannes Kepler Universität Linz. Seit Anfang Oktober 2019 ist sie als Studienassistentin am Institut für Europäisches und Österreichisches Zivilverfahrensrecht der JKU Linz tätig.