Seit mehr als einem Jahrzehnt beschäftigt der AvW-Skandal die Justiz. Ein Insolvenzverfahren in der AvW-Gruppe ist abgeschlossen, ein anderes harrt noch des Abschlusses, weil Insolvenzverwalter und Insolvenzgericht wegen des dem Insolvenzverwalter gebührenden Honorars bislang keinen gemeinsamen Nenner gefunden haben. Die Quote im abgeschlossenen Verfahren ist mit 11 % zumindest halbwegs ansehnlich; zudem wurden viele Anleger mit bis zu 20.000 € von der Anlegerentschädigung der Wertpapierfirmen schadlos gehalten, wofür sowohl diese Branche als auch der Staat (= Steuerzahler) bluten mussten. Das ändert freilich nichts daran, dass andere Anleger sehr viel Geld verloren haben. Auch beim Bund ist nichts zu holen, nachdem der OGH zuletzt die Amtshaftung für etwaige Versäumnisse der Aufsicht kategorisch abgelehnt hat.1 Wen wundert’s, wenn Anleger dann schauen, ob bei anderen noch etwas zu holen ist.
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