Die Europäische Erbrechtsverordnung1 ist zwar schon im Jahr 2012 in Kraft getreten; sie "gilt" nach ihrem Art 84 aber ab dem 17. 8. 2015. Das bevorstehende Jubiläum der zehnjährigen Geltung bietet den Anlass, auf ihre Rezeption in der Rsp zurückzublicken. Im Hinblick auf die 2022 veröffentlichte umfassende Zusammenstellung von Mayer/Plöchl2 und den 2023 erschienenen, von Garber/Lugani herausgegebenen Tagungsband3 wird der Schwerpunkt auf jüngere Entscheidungen - vornehmlich des EuGH und des OGH - gesetzt.4
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