Aktuelles / Wertpapieraufsichtsrecht

Bandbreiten für marktübliche Entgelte von Wertpapierunternehmen

Bearbeiter: RA Dr. Bernd Fletzberger

Gem § 75 Abs 8 WAG 2007 ist die FMA zur Veröffentlichung der marktüblichen Entgelte von Wertpapierfirmen auf ihrer Website verpflichtet. Dazu hat die gesetzliche Interessenvertretung der Finanzdienstleister, der Fachverband Finanzdienstleister der Wirtschaftskammer Österreich (WKO), marktübliche Entgelte der Wertpapierfirmen regelmäßig zu erheben und diese der FMA bekannt zu geben. Die FMA hat die marktüblichen Entgelte am 16. 4. 2010 auf ihrer Website veröffentlicht,1 nachdem die WKO die Ergebnisse ihrer Erhebung erstmals Anfang März 2010 zur Verfügung gestellt hat. Sie soll eine Orientierungshilfe für Kunden bei der Inanspruchnahme von Wertpapierdienstleistungen bieten, ist jedoch keine bindende Empfehlung seitens der FMA. Den Marktteilnehmern bleibt die Entscheidung offen, außerhalb der veröffentlichten Bandbreiten zu verrechnen.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ZFR 2010/91

04.06.2010
Heft 3/2010
Autor/in
Bernd Fletzberger

Dr. Bernd Fletzberger ist Partner der Wiener Wirtschaftskanzlei PFR Rechtsanwälte. Seine Beratungsschwerpunkte liegen im Bereich des Bank-, Zahlungsverkehrs-, Kapitalmarkt-, Krypto-, Geldwäsche- und Versicherungsrechtes sowie im Gesellschaftsrecht. Ständige Publikations- und Vortragstätigkeit im Finanzmarktrecht.