Gesetzlich angeordnete Zahlungsmoratorien sind wie jeder Eingriff in aufrechte zivilrechtliche Rechtspositionen verfassungsrechtlich besonders heikel. Nun kann man bei vielen vielleicht nicht verfassungskonformen COVID-19-Maßnahmen argumentieren, dass die entsprechenden Normen ohnehin nicht mehr in Kraft sein werden, bis der VfGH über sie befindet (© Bundeskanzler Kurz). Gerade Zahlungsmoratorien verlieren aber nicht mit Ablauf der Krise ihre Bedeutung, auch wenn die Maßnahme nur für beschränkte Dauer gültig sein soll. Vielmehr können ihre Nachwirkungen im Bankensektor noch lange anhalten. Grund genug, einen kritischen Blick auf die sachliche Rechtfertigung und die Ausgestaltung zu werfen - gerade auch aus Sicht des verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatzes.
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