Aktuelles / Bankrecht

Bankeninterventions- und -restrukturierungsgesetz und damit verbundene Neuerungen im BWG

Bearbeiterin: Mag. Barbara Reisenhofer, Bakk.

Das Bankeninterventions- und -restrukturierungsgesetz - kurz BIRG - wurde am 5. 7. 2013 im Nationalrat beschlossen und wird grundlegende Neuerungen auf dem Gebiet der Krisenbewältigung von Banken bringen. Die neuen Bestimmungen sollen insb dazu beitragen, den österr Finanzmarkt weiter zu stabilisieren und zu verhindern, dass zukünftig öffentliche Mittel zur Rettung von Banken eingesetzt werden müssen (ErläutRV 2360 BlgNR 24. GP 11). Zu diesem Zweck werden die österr Kreditinstitute verpflichtet, Sanierungs- und Abwicklungspläne ("living wills") zu erstellen und diese jährlich zu aktualisieren. Des Weiteren erhält die FMA die Möglichkeit, Frühinterventionsmaßnahmen zu setzen, wenn sich eine Krise bei einem Kreditinstitut abzuzeichnen beginnt.

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Artikel-Nr.
ZFR 2013/146

12.08.2013
Heft 5/2013
Autor/in
Barbara Reisenhofer

Mag. Barbara Reisenhofer war seit 2008 Assistentin am Institut für Zivilverfahrensrecht der Universität Wien. Seit April 2012 ist sie als Konzipientin bei Cerha Hempel Spiegelfeld Hlawati tätig.

Publikationen (Auszug):

Die Auftraggeberhaftung gem §§ 67a ff ASVG im Konkurs des Subunternehmers, ZIK 2008/248, 150; Konkursanfechtung eines exekutiven Gehaltspfandrechts, ZIK 2009/8, 7; Konkursanfechtung eines gegenseitigen Veräußerungs- und Belastungsverbots, ZIK 2009/227, 146; Die Bestimmungen zur Auflösung von Verträgen nach dem IRÄG 2010, Zak 2010/500, 287; Das Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2010, JAP 2010/2011/6 und JAP 2010/2011/12.