Der Zahlungsverkehr befindet sich unbestreitbar in einer grundlegenden Transitions- und Umbruchphase. Um diesen Prozess in der Zukunft zu gestalten, hat die Kommission in Form eines "digital euro package" am 28. 6. 2023 zwei Verordnungsentwürfe veröffentlicht: Zum einen soll der digitale Euro als gesetzliches Zahlungsmittel etabliert (digiEuro VO-E)1 und zum anderen soll das klassische, physische Bargeld, aber auch der Zugang zum Bargeld abgesichert werden (Euro-BNuM VO-E).2 Damit wird auf europäischer Ebene versucht, den durch die Digitalisierung vorangetriebenen Transformationsprozess der Finanzwelt von zwei unterschiedlichen Enden her zu gestalten: So lässt sich hinter dem Projekt der Einführung eines digitalen Euro das politisch begrüßenswerte Ziel erkennen, die digitale monetäre Souveränität zurückzugewinnen oder - bescheidener formuliert - zumindest die Grundvoraussetzungen für die Etablierung einer digitalen monetären Souveränität auf dem Gebiet der Zahlungsmittel zu schaffen. In einem Umfeld unzähliger (seriöser und unseriöser) FinTech-Zahlungslösungen, dezentraler currency token udgl muss eine Währungsunion bestrebt sein, ihren Bürgerinnen und Bürgern eine digitale Infrastruktur zur Verfügung zu stellen, damit Zahlungsvorgänge auch ohne Einbindung kommerzieller Drittanbieter möglich sind. Gleichzeitig muss in einer Zeit, in der ein absoluter Digitalisierungsgrad nicht erreicht ist und vielleicht auch nicht erreicht werden sollte, flankierend das Bargeld als das technisch einfachste, im täglichen Leben etablierte und zugleich inklusiv wirkende Zahlungsmittel (dazu auch ErwGr 14 Euro-BNuM VO-E) abgesichert werden.
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