Mit 15. 6. 2007 wurden die Bestimmungen zum Transport von Barmitteln verschärft, damit sollen illegale Geldbewegungen als Vorbeugung gegen rechtswidrige Handlungen wie Geldwäsche und Finanzierung von Terrorismus unterbunden werden.
Bei Barmitteln von 10.000 € oder mehr gilt: Bei Ein- und Ausreise aus der bzw in die Gemeinschaft besteht eine Anmeldepflicht und bei innergemeinschaftlichen Kontrollen besteht auf Verlangen eine Auskunftspflicht.
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