Aktuelles / Bankenrecht

Bargeldtransporte Anmeldepflicht/Auskunftspflicht ab € 10.000 oder Gegenwert

bearbeitet von Univ.-Ass. Dr. Nicolas Raschauer, / Mag. Bernd Egger,

Mit 15. 6. 2007 wurden die Bestimmungen zum Transport von Barmitteln verschärft, damit sollen illegale Geldbewegungen als Vorbeugung gegen rechtswidrige Handlungen wie Geldwäsche und Finanzierung von Terrorismus unterbunden werden.

Bei Barmitteln von 10.000 € oder mehr gilt: Bei Ein- und Ausreise aus der bzw in die Gemeinschaft besteht eine Anmeldepflicht und bei innergemeinschaftlichen Kontrollen besteht auf Verlangen eine Auskunftspflicht.

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Artikel-Nr.
ZFR 2007/79

21.09.2007
Heft 3/2007
Autor/in
Nicolas Raschauer

Prof. Dr. Nicolas Raschauer lehrt Wirtschaftsrecht an der EHL Lausanne. Er ist Mitglied der Geschäftsleitung einer auf Finanzinnovationen fokussierten, international tätigen Unternehmensberatung. Er gehört zudem dem wissenschaftlichen Beirat des Internationalen Forum für Wirtschaftsrecht mit Sitz in Bozen an.