Wesentlicher Kerninhalt der mit BGBl I 2006/141 kundgemachten Novelle ist die Umsetzung der neuen Eigenmittelvorschriften für Kreditinstitute („Basel II“) und damit auch der neu gefassten Richtlinie über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute („EU-Bankrechtsrichtlinie“)1) sowie der ebenfalls neu gefassten Richtlinie über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Wertpapierfirmen und Kreditinstituten („Kapitaladäquanzrichtlinie“)2).
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