Aktuelles / Finanzmarktrecht

"Basel III-Beschluss"

Bearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Nicolas Raschauer

Vertreter von Bankenaufsichtsbehörden bzw Notenbanken aus 27 Ländern haben am 12. 9. 2010 die Einführung verschärfter Eigenkapital- und Liquiditätsregeln beschlossen ("Basel III"-Abkommen). Von 2013 an sollen Kreditinstitute zunächst die Kernkapitalquote auf 4,5 (bisher 4) % ihrer risikogewichteten Aktiva anheben. 3,5 % sind zu diesem Zeitpunkt als "hartes Kernkapital" zu halten (bisher 2 %). Bis Anfang 2015 soll die Kernkapitalquote schrittweise bis auf 6 % steigen, die für hartes Kernkapital auf 4,5 %.

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Artikel-Nr.
ZFR 2010/155

08.10.2010
Heft 5/2010
Autor/in
Nicolas Raschauer

Prof. Dr. Nicolas Raschauer lehrt Wirtschaftsrecht an der EHL Lausanne. Er ist Mitglied der Geschäftsleitung einer auf Finanzinnovationen fokussierten, international tätigen Unternehmensberatung. Er gehört zudem dem wissenschaftlichen Beirat des Internationalen Forum für Wirtschaftsrecht mit Sitz in Bozen an.