Wenn Jugendliche Psychotherapie in Anspruch nehmen wollen, könnte angedacht werden, die Zustimmung der Eltern bei bestimmten diagnostischen Überlegungen oder Anwendungsmethoden einzufordern oder sie gar in den Therapievertrag mit einzubeziehen. Ist dies zulässig?
Verschwiegenheit ist in der Psychotherapie ein zentraler Grundsatz. Die Geheimnisse des Klienten sind geschützt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden, sofern nicht einer der gesetzlich umschriebenen Fälle, in welchen eine Verpflichtung zur Anzeige oder Meldung besteht, vorliegt.1 Nicht nur das vom Klienten Erzählte unterliegt der Verschwiegenheit, sondern bereits die Tatsache, dass jemand in Therapie ist, begründet ein Geheimnis.2
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