Thema

Beglaubigung elektronischer Signaturen aufgrund digitaler Anerkennungserklärungen - ein Bericht aus der notariellen Praxis

Dr. Katja Kornfehl

Die Möglichkeit der Beglaubigung von Firmenzeichnungen unter Zuhilfenahme qualifizierter elektronischer Signaturen, elektronischer Anerkennungserklärungen sowie Mustersignaturen für gesetzliche Vertreter der in § 79 Abs 2 NO genannten Rechtsträger, vor allem Banken, bringt auf der einen Seite große praktische Vorteile mit sich. Insb ist weder ein Präsenztermin oder eine Videokonferenz noch das Versenden physischer Urkunden erforderlich. Auf der anderen Seite erfordert eine möglichst effiziente Handhabung dieser Option auch Besonderheiten im Erscheinungsbild der auf diese Weise errichteten Urkunden. Diese Besonderheiten stiften zum Teil Verwirrung in der Praxis, weswegen es sich der vorliegende Beitrag zum Ziel macht, ein wenig mehr Licht ins Dunkel zu bringen.

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Artikel-Nr.
Zak 2023/107

13.03.2023
Heft 4/2023
Autor/in
Katja Kornfehl

Dr. Katja Kornfehl ist Substitutin des öffentlichen Notars Mag. Reinhard Wittmann in Wien. Sie publiziert regelmäßig im Zivil- und Gesellschaftsrecht.