Dieser Beitrag untersucht die Voraussetzungen für die Genehmigung gewerblicher Betriebsanlagen, die Luftschadstoffe emittieren. Von besonderem Interesse sind dabei die Bewilligungskriterien für Anlagen in Gebieten, in denen die maßgeblichen Grenzwerte für Luftschadstoffe bereits überschritten sind oder in denen aufgrund des neuen Vorhabens eine Überschreitung droht. Diese Thematik kann freilich nicht allein anhand des genuin innerstaatlichen Rechts behandelt werden. Ein vollständiges Bild ergibt sich erst unter Berücksichtigung des europäischen Luftqualitätsrechts in Gestalt der neuen Luftqualitäts-RL (RL 2008/50/EG) und der Rechtsprechung des EuGH zu subjektiven Rechten der von einer Grenzwertüberschreitung betroffenen sind. Damit lässt sich auch die Frage beantworten, ob den Nachbarn ein subjektives Recht auf Einhaltung der Genehmigungskriterien für Betriebsanlagen in vorbelasteten Gebieten (§ 77 Abs 3 GewO) zukommt.
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