Thema

Begründet COVID-19 das Teilungshindernis der Unzeit iSd § 830 ABGB?

RA Mag. Patrick Maydell, LL.M.

Dieser Beitrag untersucht, ob bzw unter welchen Umständen ein beklagter Miteigentümer einer gemeinschaftlichen Sache (insb bei Liegenschaften) mit dem Einwand der Unzeit aufgrund der COVID-19-Pandemie die Aufhebung der Miteigentumsgemeinschaft vorübergehend verhindern kann.

Steht eine Sache im gemeinschaftlichen Eigentum, so kann jeder Miteigentümer gem § 830 ABGB die Aufhebung der Miteigentumsgemeinschaft fordern. Dieser Aufhebungsanspruch ist zwar ein unbedingter,1 doch darf die Aufhebung nicht zur Unzeit oder zum Nachteil der übrigen Miteigentümer 2 erfolgen. In diesen Fällen muss sich ein Miteigentümer einen den Umständen angemessenen nicht vermeidlichen Aufschub gefallen lassen. In Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie stellt sich die Frage, ob bzw unter welchen Umständen dem Teilungsverlangen eines

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Artikel-Nr.
Zak 2020/374

16.07.2020
Heft 12/2020
Autor/in
Patrick Maydell

Mag. Patrick Maydell, LL.M. ist selbständiger Rechtsanwalt in Wien und auf Immobilien- und Baurecht spezialisiert. Davor war er ua wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Europarecht der JKU Linz.