mit der die Verordnung über die Führung von Verzeichnissen für die zur Bedeckung der versicherungstechnischen Rückstellungen herangezogenen Vermögenswerte durch Unternehmen der Vertragsversicherung (VerzVVU 2002) geändert werden soll
Mit dem Entwurf will die FMA Anpassungen an die Änderungen, die sich aus der letzten Novellierung der Kapitalanlageverordnung 2002, BGBl II 2006/289, ergeben haben, in den Verzeichnissen für die zur Bedeckung der versicherungstechnischen Rückstellungen herangezogenen Vermögenswerte vornehmen.
Weiters sollen die Mindestangaben für bestimmte Vermögenswerte erweitert werden. Dies sei erforderlich, da die von den Versicherungsunternehmen im Rahmen der VerzVVU vorzulegenden Meldungen zu einem wesentlichen Teil der risikobasierten Analyse von Vermögenswerten dienen. So sollen
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