Am 25. 2. 2013 hat das BMF einen Gesetzesvorschlag für ein Bankeninterventions- und -restrukturierungsgesetz (BIRG) veröffentlicht, mit dem österr Kreditinstitute zur Erstellung von Sanierungs- und Abwicklungsplänen verpflichtet werden.1 Banken müssen sich mit verschiedenen Krisenszenarien auseinandersetzen und frühzeitig Lösungsansätze für deren Bewältigung erarbeiten. Weiters sieht der Gesetzesentwurf die Einführung von Frühinterventionsmaßnahmen vor,2 mit denen die FMA wirtschaftliche Schieflagen von Kreditinstituten durch ein frühzeitiges Eingreifen verhindern soll. Dadurch soll auch die Wahrscheinlichkeit für den Einsatz öffentlicher Mittel für etwaige Bankenrettungen reduziert werden. Insgesamt soll mit dem Gesetzesentwurf die Systemstabilität der österr Banken erhöht werden und der Finanzmarkt krisenresistenter gemacht werden. Der Vorschlag orientiert sich am derzeit diskutierten Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen vom 12. 6. 2012, KOM(2012) 280 endg. Die im Richtlinienvorschlag vorgesehene
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