Das BMJ hat im September den Entwurf eines Rechnungslegungs-ÄnderungsG 2014 versandt. Die Bilanzrichtlinie 2013/34/EU ist bis 20. 7. 2015 umzusetzen. Diese Richtlinie übernimmt in weiten Teilen den Text der bisherigen Bilanzrichtlinie 78/660/EWG und der Konzernbilanzrichtlinie 83/349/EWG, ändert und ergänzt diese Vorschriften aber in einigen Bereichen. Die Umsetzung der Richtlinie wird zum Anlass genommen, das Bilanzrecht insgesamt zu modernisieren, etwa durch Beseitigung international nicht üblicher Posten und Bilanzierungsmethoden wie der unversteuerten Rücklagen oder der Buchwertmethode bei der Kapitalkonsolidierung. Auch der Ausweis latenter Steuern und eigener Aktien wird modernisiert. Schließlich soll in der Konsolidierung das Beteiligungserfordernis bei der Beherrschung aufgrund einheitlicher Leitung aufgegeben werden. Der Entwurf soll insgesamt ein weiterer Schritt in Richtung "Einheitsbilanz" sein, die auch für die steuerliche Gewinnermittlung maßgeblich sein soll. Unterschiede in der Bewertung zwischen Unternehmensbilanz und Steuerbilanz sollen angeglichen werden, sodass die entsprechenden steuerrechtlichen Sondervorschriften in einem weiteren Schritt reduziert werden können. In jenen Teilen, die über die Umsetzung der Richtlinie hinausgehen, stellt dieser Gesetzesentwurf den Abschluss der mit dem Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2010 (RÄG 2010 BGBl I 2009/140) begonnenen Arbeiten zur Deregulierung und Verbesserung der Aussagekraft des UGB-Abschlusses dar.
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