Am 20. 10. 2017 hat das BMF einen Entwurf für das Zahlungsdienstegesetz 2018 (ZaDiG 2018) zur Begutachtung verschickt, zu dem bis 17. 11. 2017 Stellung genommen werden konnte. Der Gesetzesentwurf dient der Umsetzung der RL (EU) 2015/2366 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt (PSD2). Die PSD2 ist bis 13. 1. 2018 in Österreich umzusetzen. Mit dem Inkrafttreten des ZaDiG 2018 soll das derzeitige ZaDiG aufgehoben werden. In der Folge werden nur die wichtigsten Neuerungen im Vergleich zur bisherigen Rechtslage überblicksmäßig dargestellt.
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