Judikatur im Fokus

Behandlung offengelegter Treuhandkonten im Einlagensicherungsfall

Thomas Stern

Anmerkungen zu OGH 18. 4. 2023, 6 Ob 139/22t

Bei offengelegten Treuhandkonten gelten im Einlagensicherungsfall alle Treugeber als Einleger. Welcher Treugeber von der Einlagensicherung in welchem Ausmaß entschädigt wird, ist nach allgemeinem Zivilrecht und aufsichtsrechtlichen Sonderbestimmungen zu eruieren. Weitere Klarstellungen brachte die E OGH 18. 4. 2023, 6 Ob 139/22t.1

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Artikel-Nr.
ZFR 2023/174

25.08.2023
Heft 8/2023
Autor/in
Thomas Stern

Priv.-Doz. Dr. Thomas Stern MBA LL.M. arbeitet als Legal Counsel in der Rechtsanwaltskanzlei Bergt & Partner AG (Vaduz). Davor leitete er die Abteilung für Bankenabwicklung in der FMA Liechtenstein. Er lehrt an unterschiedlichen Universitäten und Hochschulen, darunter die Universität Liechtenstein und die Universität Salzburg. Daneben ist er Mitherausgeber der Fachzeitschrift für Krisen-, Sanierungs- und Insolvenzberatung (Berlin). Seine Forschungsbilanz umfasst ca. 100 Fachpublikation und Gesetzeskommentierungen. Tätigkeitsschwerpunkte: Finanzmarkt-, Gesellschafts-, Restrukturierungs- und Insolvenzrecht.