Judikatur im Fokus

Behandlung offengelegter Treuhandkonten im Einlagensicherungsfall

Thomas Stern

Anmerkungen zu OGH 18. 4. 2023, 6 Ob 139/22t

Bei offengelegten Treuhandkonten gelten im Einlagensicherungsfall alle Treugeber als Einleger. Welcher Treugeber von der Einlagensicherung in welchem Ausmaß entschädigt wird, ist nach allgemeinem Zivilrecht und aufsichtsrechtlichen Sonderbestimmungen zu eruieren. Weitere Klarstellungen brachte die E OGH 18. 4. 2023, 6 Ob 139/22t.1

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Artikel-Nr.
ZFR 2023/174

25.08.2023
Heft 8/2023
Autor/in
Thomas Stern

PD Dr. Thomas Stern, MBA LL.M. corp. restruc. leitet die Abteilung für Bankenabwicklung in der FMA Liechtenstein. Privatdozent an der Universität Liechtenstein, Lehrbeauftragter an der Paris Lodron Universität Salzburg und Mitglied diverser europäischer Regulierungsgremien.