Die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung an eine georgische Au-pair-Kraft beschäftigte sowohl den OGH als auch den VwGH.
Die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung an eine georgische Au-Pair-Kraft, die in der Folge nach dem UbG untergebracht werden musste, beschäftigte den OGH und den VwGH. Der Fall zeigt den hier bestehenden Handlungsbedarf seitens der Versicherungswirtschaft auf, gibt darüber hinaus aber Anlass zu allgemeinen Bemerkungen zur Ungleichbehandlung von somatischen und psychischen Erkrankungen.
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