Thema

Berechnung der Benützungsvergütung für Fahrzeuge unter Berücksichtigung der Judikatur des OGH

Gerwich Riautschnig

Muss - etwa nach erfolgreicher Anfechtung wegen Irrtums - ein Kaufvertrag rückabgewickelt werden, hat der Verkäufer gegen den Käufer einen Anspruch auf Zahlung eines angemessenen Benützungsentgelts (§§ 877, 921, 1041, 1435 ABGB). In Österreich dürfte Konsens darüber herrschen, das Entgelt linear auf die gesamte zu erwartende Nutzungsdauer - beim Kfz substituiert durch die Lebenslaufleistung - zu verteilen.1 Der Beitrag behandelt die Frage, wie diese lineare Verteilung mathematisch abgebildet werden kann.2

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Artikel-Nr.
Zak 2019/420

23.07.2019
Heft 12/2019
Autor/in
Gerwich Riautschnig

Gerwich Riautschnig ist als Sachverständiger für Verkehrsunfall und Kfz-Technik vorwiegend für Zivilgerichte tätig. Er hält Fachvorträge und ist Autor diverser Monographien, insb zu Benützungsentgelt, Kfz-Schadenersatz sowie Verkehrsunfallrekonstruktion.