Aktuell erfasst die österreichische Bankenabgabe auch Zweigstellen ausländischer Kreditinstitute aus dem EU/EWR-Raum. Die Bankenabgabe knüpft mangels eigenständigen Jahresabschlusses von inländischen Zweigstellen für die Bemessungsgrundlage an eine "fiktive Bilanzsumme" an. Zur genauen Ermittlung dieser Bemessungsgrundlage gibt es keine weiteren Ausführungen. Der gegenständliche Beitrag versucht, die Berechnung der Stabilitätsabgabe für Zweigniederlassungen ausländischer Kreditinstitute in Österreich kompakt darzustellen.*
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