Thema

Berechnung des Nutzungsentgelts für Gebrauchtwagen

Gerwich Riautschnig

Anmerkungen zur Rechtsprechung des OGH

Das Nutzungsentgelt soll für Gebrauchtwagen mit einer anderen Formel berechnet werden als für Neufahrzeuge. In Deutschland wird häufig eine Formel angewandt, die nur dann zu brauchbaren Ergebnissen führt, wenn man die zu erwartende Restlaufleistung des Gebrauchtfahrzeugs weit über jene erhöht, die man dem gleichen Neuwagen zumessen würde. Die Restlaufleistung für den Gebrauchten wird fallweise doppelt so hoch angesetzt wie jene für den gleichen Neuwagen.

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Artikel-Nr.
Zak 2024/649

02.12.2024
Heft 19/2024
Autor/in
Gerwich Riautschnig

Gerwich Riautschnig ist als Sachverständiger für Verkehrsunfall und Kfz-Technik vorwiegend für Zivilgerichte tätig. Er hält Fachvorträge und ist Autor diverser Monographien, insb zu Benützungsentgelt, Kfz-Schadenersatz sowie Verkehrsunfallrekonstruktion.