Anmerkungen zur Rechtsprechung des OGH
Das Nutzungsentgelt soll für Gebrauchtwagen mit einer anderen Formel berechnet werden als für Neufahrzeuge. In Deutschland wird häufig eine Formel angewandt, die nur dann zu brauchbaren Ergebnissen führt, wenn man die zu erwartende Restlaufleistung des Gebrauchtfahrzeugs weit über jene erhöht, die man dem gleichen Neuwagen zumessen würde. Die Restlaufleistung für den Gebrauchten wird fallweise doppelt so hoch angesetzt wie jene für den gleichen Neuwagen.
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