Mit delegierter VO (EU) 183/2014 (ABl L 57 v 27. 2. 2014, 3) hat die Kommission Ergänzungen zur VO (EU) 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen vorgenommen, die kürzlich als "technische Regulierungsstandards" im ABl kundgemacht worden sind.
Inhaltlich hat die Kommission Präzisierungen zur Berechnung der spezifischen und allgemeinen Kreditrisikoanpassungen vorgenommen.
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Prof. Dr. Nicolas Raschauer lehrt Wirtschaftsrecht an der EHL Lausanne. Er ist Mitglied der Geschäftsleitung einer auf Finanzinnovationen fokussierten, international tätigen Unternehmensberatung. Er gehört zudem dem wissenschaftlichen Beirat des Internationalen Forum für Wirtschaftsrecht mit Sitz in Bozen an.