Aus Anlass zweier aktueller OGH-E (6 Ob 105/11a = Zak 2011/736, 393 und 9 Ob 29/11x = Zak 2011/737, 393) beschäftigt sich der vorliegende Beitrag mit der Frage, inwiefern die mit der Sportausübung auf Sportanlagen naturgemäß verbundenen direkten (Eindringen von Fußbällen, Tennisbällen etc) und indirekten (Lärmentwicklung, Lichteinwirkung etc) Immissionen nachbarrechtliche Unterlassungsansprüche begründen.
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