In dem am 17. 5. 2016 erlassenen Beschluss der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde bestätigt diese für Zwecke von Art 138 der VO (EU) 575/2013,1 dass zwischen ohne Auftrag abgegebenen Bonitätsbeurteilungen und in Auftrag gegebenen Bonitätsbeurteilungen der im Anhang angeführten externen Ratingagenturen (ECAI) keine Qualitätsunterschiede bestehen.
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Dr. Thomas Ruhm, LL.M. ist Rechtsanwalt und Managing Partner bei FieldFisher Austria und insbesondere auf Gesellschaftsrecht und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Daneben ist Dr. Ruhm Lehrbeauftragter an der Universität Wien und an der Universität Klagenfurt. Er ist Autor zahlreicher Publikationen im Bereich des Gesellschafts- und Kapitalmarktrechtes.