Aktuelles / Unionsrecht

Beschluss des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken hinsichtlich makroprudenzieller Maßnahmen durch die nationalen Aufsichtsbehörden vom 27. 1. 2014 (ESRB/2014/2)

Bearbeiter: MMag. Dr. Thomas Stern

Am 27. 1. 2014 veröffentlichte der Europäische Ausschuss für Systemrisiken ("ESRB") einen Beschluss des ESRB-Verwaltungsrats hinsichtlich des Verfahrens zur Einbeziehung des ESRB bei makroprudenziellen Maßnahmen im Rahmen von Art 458 der VO (EU) 575/2013 ("CRR") oder Art 133 der RL 2013/36/EU ("CRD"). Der Beschluss basiert, neben den einschlägigen sekundärrechtlichen Vorgaben zur Einrichtung des ESRB, ua auf der Empfehlung zum makroprudenziellen Mandat vom 22. 12. 2011 (ESRB/2011/3) und der Empfehlung zu makroprudenziellen Maßnahmen vom 4. 4. 2013 (ESRB/2013/1).

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Artikel-Nr.
ZFR 2014/122

11.06.2014
Heft 4/2014
Autor/in
Thomas Stern

Priv.-Doz. Dr. Thomas Stern MBA LL.M. arbeitet als Legal Counsel in der Rechtsanwaltskanzlei Bergt & Partner AG (Vaduz). Davor leitete er die Abteilung für Bankenabwicklung in der FMA Liechtenstein. Er lehrt an unterschiedlichen Universitäten und Hochschulen, darunter die Universität Liechtenstein und die Universität Salzburg. Daneben ist er Mitherausgeber der Fachzeitschrift für Krisen-, Sanierungs- und Insolvenzberatung (Berlin). Seine Forschungsbilanz umfasst ca. 100 Fachpublikation und Gesetzeskommentierungen. Tätigkeitsschwerpunkte: Finanzmarkt-, Gesellschafts-, Restrukturierungs- und Insolvenzrecht.