Aktuelles / Unionsrecht

Beschluss des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken hinsichtlich makroprudenzieller Maßnahmen durch die nationalen Aufsichtsbehörden vom 27. 1. 2014 (ESRB/2014/2)

Bearbeiter: MMag. Dr. Thomas Stern

Am 27. 1. 2014 veröffentlichte der Europäische Ausschuss für Systemrisiken ("ESRB") einen Beschluss des ESRB-Verwaltungsrats hinsichtlich des Verfahrens zur Einbeziehung des ESRB bei makroprudenziellen Maßnahmen im Rahmen von Art 458 der VO (EU) 575/2013 ("CRR") oder Art 133 der RL 2013/36/EU ("CRD"). Der Beschluss basiert, neben den einschlägigen sekundärrechtlichen Vorgaben zur Einrichtung des ESRB, ua auf der Empfehlung zum makroprudenziellen Mandat vom 22. 12. 2011 (ESRB/2011/3) und der Empfehlung zu makroprudenziellen Maßnahmen vom 4. 4. 2013 (ESRB/2013/1).

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Artikel-Nr.
ZFR 2014/122

11.06.2014
Heft 4/2014
Autor/in
Thomas Stern

PD Dr. Thomas Stern, MBA LL.M. corp. restruc. leitet die Abteilung für Bankenabwicklung in der FMA Liechtenstein. Privatdozent an der Universität Liechtenstein, Lehrbeauftragter an der Paris Lodron Universität Salzburg und Mitglied diverser europäischer Regulierungsgremien.