Am 27. 1. 2014 veröffentlichte der Europäische Ausschuss für Systemrisiken ("ESRB") einen Beschluss des ESRB-Verwaltungsrats hinsichtlich des Verfahrens zur Einbeziehung des ESRB bei makroprudenziellen Maßnahmen im Rahmen von Art 458 der VO (EU) 575/2013 ("CRR") oder Art 133 der RL 2013/36/EU ("CRD"). Der Beschluss basiert, neben den einschlägigen sekundärrechtlichen Vorgaben zur Einrichtung des ESRB, ua auf der Empfehlung zum makroprudenziellen Mandat vom 22. 12. 2011 (ESRB/2011/3) und der Empfehlung zu makroprudenziellen Maßnahmen vom 4. 4. 2013 (ESRB/2013/1).
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