Abhandlungen

Beschlussfassungserfordernisse für die Vertretung der Bundes- und Landesregierung in Normprüfungsverfahren vor dem VfGH

Franz A. M. Koppensteiner

Der vorliegende Beitrag* geht der Frage nach, ob auf Grund der geltenden Rechtsordnung zur (Prozess-)Vertretung der Bundes- oder Landesregierung in Normprüfungsverfahren vor dem VfGH Kollegialbeschlüsse erforderlich sind. Trotz der bisher hierzu ergangenen Rechtsprechung des VfGH - diese bejaht offenbar die Erforderlichkeit solcher Beschlüsse - sprechen gute Gründe dafür, dass weder in Gesetzesprüfungs- noch in Verordnungsprüfungsverfahren (betreffend eine Regierungsverordnung) ausschließlich das Kollegium der Bundes- oder Landesregierung zur Wahrnehmung der Prozessvertretung berufen ist.

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Artikel-Nr.
ZfV 2021/43

27.09.2021
Heft 3/2021
Autor/in
Franz A. M. Koppensteiner

MMMag. Dr. Franz A.M. Koppensteiner, LL.M., ist Mitarbeiter im Bundeskanzleramt-Verfassungdienst und ständiger Prozessvertreter der Republik Österreich vor den europäischen Gerichten.