In neuerer Zeit greifen Gläubiger immer öfter auf AGB-Klauseln zurück, die es ihnen im Fall vertraglicher Pflichtenverstöße des Schuldners (insb bei Zahlungsverzug) erlauben, Software-Sperren zu aktivieren und so eine weitere Ausübung vertraglich eingeräumter Rechte durch den Schuldner zu unterbinden.1 Dies kann im praktisch wichtigen Fall des Fahrzeugleasings dazu führen, dass das geleaste Fahrzeug durch den Leasingnehmer nicht mehr in Betrieb genommen werden kann. Der vorliegende Beitrag widmet sich am Beispiel des Fahrzeugleasings der Frage, ob AGB-Klauseln, die eine digitale Durchsetzung von Verträgen mittels Software-Sperren ermöglichen, zulässig sein können. Insb soll geklärt werden, ob die Aktivierung einer solchen Sperre eine unzulässige Besitzstörung darstellen könnte.
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