Der folgende Beitrag befasst sich mit der Frage, ob Bilddaten (Fotografien, Videos) "automatisch" immer als sensible Daten einzustufen sind, und kommt zum Ergebnis, dass dies nicht zutrifft, sondern immer darauf abgestellt werden muss, was auf dem Bildmaterial zu sehen ist und zu welchem Zweck dieses verarbeitet werden soll. Dies nicht nur im geltenden Recht, sondern auch im kommenden Art 9 DS-GVO.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.