Thema

Bisherige Rechtsprechung zur Legalität von Lootboxen

Richard Maria Raphael Eibl, LL.M. / RA Mag. Petra Laback

Videospiele enthalten immer mehr Elemente von klassischen Glücksspielen. Bei Lootboxen handelt es sich um digitale "Überraschungskisten", die im Lauf eines Videospiels vom Spieler gegen Zahlung in echter oder virtueller Währung erworben werden können. Diese virtuellen Pakete enthalten zufällig generierte Gegenstände (wie zB Waffen oder Ausrüstungsgegenstände), die Vorteile für den weiteren Spielverlauf versprechen. Beim Erwerb einer Lootbox weiß der Spieler aber noch nicht, was sich konkret darin befindet. Speziell in Österreich stellt sich die Frage, ob Lootboxen als Glücksspiel im Sinne des Glücksspielgesetzes zu werten sind und damit dem Glücksspielmonopol unterliegen. In einem aufsehenerregenden Urteil vom 27. 6. 2023 hat das LGZ Wien FIFA-Lootboxen als konzessionspflichtiges Glücksspiel qualifiziert.

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Artikel-Nr.
Zak 2023/547

09.10.2023
Heft 16/2023
Autor/in
Richard Eibl

Richard Maria Raphael Eibl, LL.M, ist Gründer und Geschäftsführer des Legal-Tech-Unternehmens Padronus, das österreich- und deutschlandweit gerichtliche Sammelverfahren im Bereich Mietrecht, Epidemierecht, Schadenersatzrecht und Glücksspielrecht finanziert. In den Medien gibt er regelmäßig Kommentare zu aktuellen rechtlichen Fragestellungen ab.

Petra Laback

Mag. Petra Laback ist Rechtsanwältin in Wien. Sie ist Gesellschafterin und Geschäftsführerin der Laback Rechtsanwalts GmbH. Die Schwerpunkte ihrer Tätigkeit liegen im Arbeitsrecht, Arbeitsstrafrecht, Zivilrecht, Glücksspielrecht, Wohn- und Immobilienrecht sowie Legal Tech. Sie vertritt insb laufend von illegalen Glücksspielanbietern geschädigte Konsumenten.