Aktuelles / Steuerrecht

BMF erlässt Verordnungen zur "KESt neu"

Bearbeiter: Dr. Rene Kreisl, LL.M., MBA

Am 4. 10. 2011 wurden zwei neue Verordnungen der BMF im Hinblick auf die KESt-Pflicht bzw den KESt-Abzug im BGBl veröffentlicht:

Grundlage dieser Verordnung bilden einerseits § 27a Abs 4 Z 3 EStG 1988,1 welcher den BMF ermächtigt, die Ermittlung der steuerlichen Anschaffungskosten bei Kapitalmaßnahmen durch Verordnung festzulegen, andererseits § 93 Abs 2 Z 2 EStG 1988, der sich auf den KESt-Abzug bei Einkünften aus realisierten Wertsteigerungen von Kapitalvermögen und bei Einkünften aus Derivaten durch eine inländische depotführende Stelle oder eine inländische auszahlende Stelle bezieht. Die KapitalmaßnahmenV legt vor diesem Hintergrund fest, welche zivil- und gesellschaftsrechtlichen Vorgänge iZm Wertpapieren ("Kapitalmaßnahmen") steuerrelevant sind und welche kapitalertragsteuerliche Behandlung für sie gilt.

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Artikel-Nr.
ZFR 2011/191

09.12.2011
Heft 7/2011
Autor/in
Rene Kreisl

Dr. Rene Kreisl, MA, LL.M., MBA, ist Mitglied des Vorstands der Macquarie Investment Management Austria Kapitalanlage AG (Recht, Compliance und Risikomanagement) und Redaktionsmitglied der ZFR.

Publikationen (Auswahl):
Kommentierung der §§ 18 bis 21, 39 bis 45, 128 und 189 bis 194 (gemeinsam mit N. Raschauer) in Macher et al (Hrsg.), InvFG Kommentar (2. Auflage, Wien 2013) und §§ 7 bis 20 in Gruber (Hrsg.), BörseG 2018 (Wien 2020).