Am 4. 10. 2011 wurden zwei neue Verordnungen der BMF im Hinblick auf die KESt-Pflicht bzw den KESt-Abzug im BGBl veröffentlicht:
Grundlage dieser Verordnung bilden einerseits § 27a Abs 4 Z 3 EStG 1988,1 welcher den BMF ermächtigt, die Ermittlung der steuerlichen Anschaffungskosten bei Kapitalmaßnahmen durch Verordnung festzulegen, andererseits § 93 Abs 2 Z 2 EStG 1988, der sich auf den KESt-Abzug bei Einkünften aus realisierten Wertsteigerungen von Kapitalvermögen und bei Einkünften aus Derivaten durch eine inländische depotführende Stelle oder eine inländische auszahlende Stelle bezieht. Die KapitalmaßnahmenV legt vor diesem Hintergrund fest, welche zivil- und gesellschaftsrechtlichen Vorgänge iZm Wertpapieren ("Kapitalmaßnahmen") steuerrelevant sind und welche kapitalertragsteuerliche Behandlung für sie gilt.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.