Auf der Grundlage von § 5 iVm §§ 9, 10, 12 und 17 Abs 5 WiEReG hat der Bundesminister für Finanzen (BMF) am 28. 2. 2022 die Verordnung über die Einsicht in das Register im Zuge der europäischen Vernetzung (WiEReG-VernetzungsV) im BGBl veröffentlicht.1
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