Mit Informationsaussendung des BMF vom 21. 12. 2012, BMF-010206/0223-VI/5/2012, hat das BMF aktuelle Informationen zu versicherungsrechtlich relevanten Themenstellungen veröffentlicht.
1. Gesetzliche Neuerung in der motorbezogenen Versicherungssteuer bzw Kraftfahrzeugsteuer betreffend die Bemessungsgrundlage von Elektro-Hybrid-Kraftfahrzeugen: Im Zusammenhang damit wird die Vorgehensweise für die bisher in der Zulassungsbescheinigung eingetragenen Werte festgehalten. Bei Elektro-Hybrid-Kfz ist ab 1. 1. 2013 nur mehr die Nenndauerleistung des Verbrennungsmotors in Kilowatt als Bemessungsgrundlage heranzuziehen. Sollte noch der Wert nach alter Rechtslage in der Zulassungsbescheinigung eingetragen sein, kann ab 1. 1. 2013 trotzdem bereits der Wert nach neuer Rechtslage für die Berechnung der motorbezogenen Versicherungssteuer herangezogen werden, sofern das jeweilige Versicherungsunternehmen die entsprechenden Daten hat.
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