Literaturübersicht / Miet- und Wohnrecht

Brugger, Der selbstverwaltende Mehrheitseigentümer, wobl 2023, 355.

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

Die Autorin stellt die jüngste Judikatur des OGH vor, nach der die ordentliche Verwaltung bei Fehlen eines Fremdverwalters durch Willensakte des dominierenden Mehrheitseigentümers erfolgen kann; wenn eine fristauslösende Bekanntmachung erfolgt, kann diese Willensbildung von einem Minderheitseigentümer nach Beschlussrecht angefochten werden, ansonsten kann ein Minderheitseigentümer dagegen nur mit einem Antrag nach § 30 Abs 2 WEG vorgehen (5 Ob 12/23k = Zak 2023/347, 198; 5 Ob 207/21h). Ua weist die Autorin darauf hin, dass den Mehrheitseigentümer in diesem Fall nach Rsp und hL die Pflichten eines Fremdverwalters analog § 20 WEG treffen.

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Artikel-Nr.
Zak 2023/639

13.11.2023
Heft 18/2023