Mit E vom 6. 10. 2006 (G 48/2006)1) hat der VfGH die WP-Deckung für Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen (§ 14 Abs 5 und Abs 7 Z 7 EStG 1988 idF BGBl 1993/818) als verfassungswidrig aufgehoben. Nach Ansicht des VfGH ist die verpflichtende Anordnung einer WP-Deckung sachlich nicht gerechtfertigt, wenn eine Verpfändung dieser Wertpapiere für andere Unternehmenszwecke nicht (durchgehend) ausgeschlossen ist, da in einem solchen Fall eine tatsächliche Besicherung der durch die Rückstellung zum Ausdruck gebrachten ungewissen Verbindlichkeiten nicht erreicht werden kann.
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