Das BudgetbegleitG 2011 (BGBl I 2010/111) enthält eine Fülle von Detailänderungen. Zu einigen Änderungen sind für Folgehefte noch Spezialbeiträge geplant. Die wichtigsten Neuregelungen sollen dem Leser jedoch bereits hier kurz vorgestellt werden.
Bereits traditionell bringt das BudgetbegleitG eine Fülle von Änderungen, die weit über unmittelbare Budgetmaßnahmen hinausgehen. Die Palette der Maßnahmen im justiziellen Bereich reicht von einer Änderung des PSG bis zur Rückführung von Kühlgeräteentsorgungsbeiträgen. Die Neuregelungen wurden kaum breit diskutiert; das Begutachtungsverfahren war extrem knapp. Der Rechnungshof beanstandete, dass keine ausreichende Rechtsfolgenabschätzung vorgenommen wurde. Immerhin konnten im Begutachtungsverfahren noch einige Punkte "entschärft" werden. Gleichwohl erscheinen einige der Neuerungen nach wie vor rechtsstaatlich problematisch. Bedenklich erscheint insb die Entwicklung, dass sich der Gesetzgeber bei Reformen fast nur mehr von budgetären Überlegungen leiten lässt. Gleichwohl soll im Folgenden bewusst auf eine Detailkritik weitgehend verzichtet werden; der Beitrag beschränkt sich im Wesentlichen darauf, die wichtigsten Änderungen für den Praktiker kurz vorzustellen.
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