Abhandlungen

Bundesforste und Vermögensaufteilung im Bundesstaat

Michael Holoubek / Michael Lang

Deskriptoren:

Baugesetz; Bundesstaat; Finanzverfassung; Substanzerhaltungspflicht; Vermögensaufteilung; Vermögensverfügung.

Rechtsquellen:

§ 11 Abs 2, § 42 ÜG 1920; § 1 BundesforsteG 1996; § 42 Abs 5 B-VG.

HARALD STOLZLECHNER hat sich vor einiger Zeit mit verfassungsrechtlichen Fragen des BundesforsteG und dabei insbesondere mit dem Verhältnis zwischen der Verfassungsvorschrift des § 11 Abs 2 ÜbergangsG 1920 (ÜG 1920) und dem ebenfalls in Verfassungsrang befindlichen § 1 Abs 1 BundesforsteG 1996 beschäftigt1). Nach § 11 Abs 1 ÜG 1920 wurden die Vermögenschaften der ehemaligen Kronländer, einschließlich der Fonds und Anstalten, in das Vermögen und in die Verwaltung der Bundesländer übertragen. § 11 Abs 2 ÜG 1920 normiert, dass alles „übrige staatliche Vermögen ... Vermögen des Bundes“ ist; „die endgültige Auseinandersetzung über das staatliche Vermögen wird im Verfassungsgesetz des Bundes über die finanzielle Auseinandersetzung zwischen Bund und Ländern geregelt.“

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ZfV 2001/1560

02.11.2001
Heft 5-6/2001
Autor/in
Michael Holoubek

Univ.-Prof. Dr. Michael Holoubek ist Professor am Institut für Österreichisches und Europäisches Öffentliches Recht der Wirtschaftsuniversität Wien. Außerdem ist er Mitglied des österreichischen Verfassungsgerichtshofs.

Rezente Publikationen:
Holoubek/Holzinger, Vergaberecht – Materielles Europarecht, Jahrbuch Europarecht 2013, 195; Holoubek/Potacs/Scholz, Gebietsgemeinden - eine verfassungspolitische Alternative?, JRP 2013, 118; Holoubek, Das „Zertifizierungsrechtsverhältnis“ – Überlegungen zu „Staat“ und „Privat“ im Wirtschaftsrecht in FS Stolzlechner (2013) 259.