Am 15. 9. 2014 ging der Entwurf eines Bundesgesetztes betreffend die Ermittlung der Umlaufgewichteten Durchschnittsrendite für Bundesanleihen (UDRBG) in Begutachtung.1 Dazu konnte bis 17. 10. 2014 Stellung genommen werden.
Hintergrund für die Einführung dieser neuen Kennziffer ist, dass die Oesterreichische Kontrollbank AG (OeKB) die Berechnung der Sekundärmarktrendite (SMR-Bund) wegen geplanter Änderungen des regulatorischen Umfelds und fehlender Aktualität der zugrunde liegenden Renditedaten der Anleihen mit 31. 12. 2014 einstellt. Da jedoch sowohl in Gesetzen und Verordnungen als auch in Verträgen auf die SMR-Bund referenziert wird, ist die Bereitstellung eines Wertes, der der SMR-Bund möglichst entspricht und marktnah berechnet wird, auch künftig sicherzustellen. Mit dem Gesetzesentwurf soll daher ab 1. 1. 2015 in Form der Umlaufgewichteten Durchschnittsrendite für Bundesanleihen (UDRB) ein neuer Wert zur Verfügung stehen, der diesen Erfordernissen entspricht. Die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) soll diesen Wert berechnen und veröffentlichen, wofür sie mit gegenständlichem Bundesgesetz den gesetzlichen Auftrag erhält (siehe § 3 UDRBG-Entwurf).
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