Anfang des Jahres ist das erste Bundesverfassungsrechtsbereinigungsgesetz kundgemacht worden (BGBl I 2008/2); es tritt in weiten Teilen mit 1. Jänner 2008 in Kraft. Nachfolgend werden die aus Sicht des Finanzmarktaufsichtsrechts relevanten Neuerungen dargestellt und ihre Auswirkungen erörtert1).
1. Neuerungen durch die Verfassungsreform 2008
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Prof. Dr. Nicolas Raschauer lehrt Wirtschaftsrecht an der EHL Lausanne. Er ist Mitglied der Geschäftsleitung einer auf Finanzinnovationen fokussierten, international tätigen Unternehmensberatung. Er gehört zudem dem wissenschaftlichen Beirat des Internationalen Forum für Wirtschaftsrecht mit Sitz in Bozen an.