Nach hA kann der Kreditkarteninhaber dem Aussteller keine Einwendungen aus dem Valutaverhältnis entgegenhalten. Nach Ansicht des Autors könnte ein Einwendungsdurchgriff im Zusammenspiel von nationalem Recht und der neuen Verbraucherkredit-RL 2023/2225, deren Umsetzungsbestimmungen ab 20. 11. 2026 anzuwenden sind (siehe Zak 2023/606, 343), möglich werden. Um dies zu vermeiden, könnte der österreichische Gesetzgeber von der durch die RL eingeräumten Möglichkeit Gebrauch machen, das Kreditkartengeschäft so wie bisher vom Anwendungsbereich des Verbraucherkreditrechts auszunehmen.
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