BWG: § 20 Abs 2, § 20b Abs 3, § 99 Abs 1 Z 5
WAG 2007: § 11 Abs 3
Eigentümerkontrollverordnung: BGBl II 2009/83 idF
7. ZP zur EMRK: Art 4
BGBl II 2009/351 (EKV): § 4 Abs 1, § 7 Abs 1, § 8 Abs 1 und 2
BVwG 6. 3. 2015, W107 2000372-1/7E; ebenso BVwG 6. 3. 2015, W107 2000410-1/9E, W107 2000420-1/7E, W107 2000441-1/9E
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Mag. Rainer Wolfbauer ist als Leiter Recht, AML und Compliance bei der SIGMA Investment AG sowie bei der FAME Investment AG tätig. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen seit vielen Jahren ua in den Bereichen Bankrecht, Compliance und Revision. Im Laufe seiner beruflichen Tätigkeit übte er bei mehreren Banken und Finanzdienstleistern beratend die Funktion eines Compliance-Verantwortlichen aus. Bis 2001 leitete er die Rechts- und Verfahrensabteilung der Bundeswertpapieraufsicht (BWA, Vorgängerbehörde der FMA). Zahlreiche Publikationen im Kapitalmarktbereich mit Schwerpunkt öffentliches Aufsichtsrecht, seit 2014 ständiger Mitarbeiter, seit 2017 Mitherausgeber der ZFR. Herausgeber eines Kommentars zum PfandBG (gemeinsam mit Florian Heindler).