Aktuelles / Unionsrecht

CDS und Leerverkäufe

Bearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Nicolas Raschauer

Am 14. 3. 2012 ist die VO (EU) 236/2012 über Leerverkäufe und bestimmte Aspekte von CDS im ABl der EU kundgemacht worden (ABl 2012 L 86, 1). Die Verordnung tritt am 1. 11. 2012 in Kraft und steht in diametralem Widerspruch zur bisherigen Staatspraxis, Leerverkäufe zu bestimmten systemrelevanten Finanzinstrumenten ausnahmslos zu untersagen. Leerverkäufe werden grds in einem Regel-Ausnahme-Verhältnis erlaubt und der Vollzug EU-weit harmonisiert; ESMA wird die Kompetenz eingeräumt, unter bestimmten Voraussetzungen Beschränkungen zu verhängen. Der zugrunde liegende Kommissionsvorschlag, der weitgehend unverändert angenommen wurde (dazu Gruber/Raschauer, RdW 2011, 321), sieht folgende Eckpunkte des neuen Regimes vor:

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Artikel-Nr.
ZFR 2012/78

18.06.2012
Heft 3/2012
Autor/in
Nicolas Raschauer

Prof. Dr. Nicolas Raschauer lehrt Wirtschaftsrecht an der EHL Lausanne. Er ist Mitglied der Geschäftsleitung einer auf Finanzinnovationen fokussierten, international tätigen Unternehmensberatung. Er gehört zudem dem wissenschaftlichen Beirat des Internationalen Forum für Wirtschaftsrecht mit Sitz in Bozen an.