Der Ausschuss der Europäischen Wertpapieraufseher, das Committee of European Securities Regulators (CESR), hat im März einen Leitfaden für Privatanleger veröffentlicht, der Erläuterungen über Schutznormen und Rechte der Privatanleger enthält, welche in der EG-Finanzmarktrichtlinie MiFID verankert sind (www.cesr.eu). Bemerkenswert ist dies insofern, da das Level-3-Committee zum ersten Mal einen Leitfaden für Konsumenten veröffentlicht hat. Der Leitfaden erläutert, welchen Schutz die MiFID Privatanlegern beim Kauf von Finanzdienstleistungen gewährleistet. Dadurch soll eines der Hauptziele der MiFID erreicht werden: Den Anlegerschutz innerhalb Europas zu harmonisieren und das Vertrauen von Privatanlegern beim Kauf von Finanzprodukten zu erhöhen.
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