Literaturübersicht / Erbrecht

Christandl, Zur Beendigung einer Lebensgemeinschaft iSd § 725 ABGB - die Perspektive des Erblassers, EF-Z 2023/6, 18.

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

Gem § 725 Abs 1 S 1 ABGB gilt eine letztwillige Verfügung zugunsten des Lebensgefährten mit Beendigung der Lebensgemeinschaft als aufgehoben, wenn der Erblasser letztwillig nichts Gegenteiliges angeordnet hat. Der OGH hat sich in zwei Entscheidungen mit der Frage des Vorliegens einer Lebensgemeinschaft (2 Ob 173/21m = Zak 2022/82, 54) und der Frage, wann sie beendet ist (2 Ob 97/22m = Zak 2022/699, 376), befasst. Der Autor leitet aus 2 Ob 173/21m ab, dass unabhängig von den drei gebräuchlichen Kriterien Wohn-, Wirtschafts- und Geschlechtsgemeinschaft eine Lebensgemeinschaft iSd § 725 ABGB vorliegt, wenn der Erblasser die Beziehung subjektiv als Lebensgemeinschaft charakterisiert und die bedachte Person in seiner letztwilligen Verfügung als Lebensgefährtin bezeichnet hat. Die E 2 Ob 97/22m hält er im Ergebnis für falsch, weil der OGH die Beendigung der Lebensgemeinschaft hier rein nach objektiven Kriterien geprüft hat. Wenn es für die Existenz einer Lebensgemeinschaft wesentlich auf die Perspektive des Erblassers ankommt, müsse diese auch in die Beurteilung der Beendigung einfließen.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
Zak 2023/30

16.01.2023
Heft 1/2023