Neue gesetzliche Maßnahmen gegen unerbetene Telefonwerbung im KSchG und TKG 2003
Vor Kurzem sind neue Bestimmungen des Konsumentenschutz- und des Telekommunikationsgesetzes in Kraft getreten, die das Phänomen unerwünschter Telefonwerbung weiter eindämmen sollen. So sind Verträge, die aufgrund eines unzulässigen Anrufs im Zusammenhang mit Gewinnzusagen oder Wett- und Lotteriedienstleistungen ausgehandelt werden, nichtig. Bei im Rahmen unzulässiger Werbeanrufe geschlossenen Verträgen über Dienstleistungen beginnt die Rücktrittsfrist erst mit der Rechnungslegung. Zudem ist nun das Unterdrücken oder Verfälschen der Rufnummernanzeige bei Telefonanrufen zu Werbezwecken verboten.
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