Thema

"Cold Calling"

MMag. Verena Cap

Neue gesetzliche Maßnahmen gegen unerbetene Telefonwerbung im KSchG und TKG 2003

Vor Kurzem sind neue Bestimmungen des Konsumentenschutz- und des Telekommunikationsgesetzes in Kraft getreten, die das Phänomen unerwünschter Telefonwerbung weiter eindämmen sollen. So sind Verträge, die aufgrund eines unzulässigen Anrufs im Zusammenhang mit Gewinnzusagen oder Wett- und Lotteriedienstleistungen ausgehandelt werden, nichtig. Bei im Rahmen unzulässiger Werbeanrufe geschlossenen Verträgen über Dienstleistungen beginnt die Rücktrittsfrist erst mit der Rechnungslegung. Zudem ist nun das Unterdrücken oder Verfälschen der Rufnummernanzeige bei Telefonanrufen zu Werbezwecken verboten.

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Artikel-Nr.
Zak 2011/424

05.07.2011
Heft 12/2011
Autor/in
Verena Cap

LStA MMag. Verena Cap:
Leiterin der Abteilung für Internationales Privat- und Zivilverfahrensrecht,
Betreuung des Verordnungsvorschlags im BMVRDJ,
Autorin von Fachpublikationen.