Die FMA hat Mitte Mai zu den am 15. 3. 2019 publizierten Leitlinien der EBA "zur Festlegung von mit hohem Risiko verbundenen Risikopositionsarten"1 eine positive Compliance-Erklärung abgegeben. Die Leitlinien ergänzen den in Art 128 Abs 2 CRR angeführten Katalog an Positionen, die jedenfalls mit hohem Risiko verbunden sind, um Risikopositionsarten, die unter bestimmten Umständen als Hochrisikoposition zu qualifizieren sind. Es werden die beiden Begriffe "Beteiligungen an Risikokapitalgesellschaften" sowie "Positionen aus privatem Beteiligungskapital" für die Zwecke des Art 128 CRR näher erläutert. Für den Fall, dass Institute weitere Positionsarten festgelegt haben, die ihrer Einschätzung nach mit besonders hohem Risiko verbunden sind, verpflichten die Leitlinien zu einer Anzeige gegenüber ihrer Aufsichtsbehörde. Diese wiederum hat die EBA über die vorgenommenen Anzeigen zu informieren.2 Die FMA hat gegenüber der Finanzwirtschaft erfreulicherweise angekündigt, in angemessenen Abständen eine Erhebung hierzu durchzuführen, jedoch kein eigenes Formular auf der Incoming-Plattform zur Verfügung zu stellen. Dadurch solle eine möglichst verwaltungsschonende Umsetzung sichergestellt werden.
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